ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, so ein ZDK-Sprecher. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen. Unbefriedigend sei jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden bleiben. „Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof“, so der Sprecher.

 

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

 

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 600 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit
439 000 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 500 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 40 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2019 erzielten die 36 600 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 186 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 95 600 Azubi im Handwerk führend.

 

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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