ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
ZDK begrüßt Gesetz gegen
Abmahnmissbrauch
Bonn, 11. September 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
Aktuelles
An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Werkstatt die Hauptuntersuchung (HU) und/oder die Abgasuntersuchung (AU) und/oder die AUK von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen durchgeführt.
Die neuen Vorschriften zur Überwachung der Prüfstützpunkte sehen vor, dass Prüfstützpunkte in regelmäßigen Zeitabständen - mindestens einmal in drei Jahren - zu überprüfen sind (Anlage VIIId StVZO).
Die erste Überprüfung der Ausstattungsanforderungen der Prüfstützpunkte (Anlage VIIId StVZO erfolgt durch die Überwachungsorganisationen.
Die obersten Landesbehörden haben die Befugnis zur Durchführung der wiederkehrenden Überprüfungen - wie bei AU-, SP-, und GSP-/GAP-Werkstätten - auf die örtlich zuständigen KFZ-Innungen übertragen.
Freisprechungsfeier 2023
Freisprechungsfeier der KFZ - Innung Lübeck vom 02.03.2023 in Handwerkskammer Lübeck
Herzlich Willkommen!
Wir danken für Ihr Interesse an unserem Internetauftritt. Die Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Lübeck, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die berufsständische Interessenvertretung der Betriebe des Kfz-Gewerbes innerhalb der Stadt Lübeck.
Sie vertritt die Interessen ihrer ca. 70 Mitglieder nach außen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und unterliegt der Selbstverwaltung unserer Organisation.
Die neutrale Kfz-Schlichtungsstelle ist als Ansprechpartner und Schlichter für Kunden und Betriebe gleichermaßen zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „Schlichtungsstelle“.
Auf unseren Seiten halten wir sowohl Informationen für Mitglieder als auch für interessierte Kunden bereit.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!
Bundesrat bestätigt Abschaffung der Doppelprüfung
PRESSEMELDUNG
Bundesrat bestätigt
Abschaffung der Doppelprüfung
Bonn, 17. September 2021. Der Bundesrat hat heute in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beschlossen (Drucksache 599/21). Damit wird die Abschaffung der Doppelprüfung bei Abgasmessgeräten bestätigt, die das Kfz-Gewerbe schon seit vielen Jahren fordert.
"Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nun besiegelt. Die geänderte Mess- und Eichverordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung in den Kfz-Betrieben. Denn wer bislang eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. Durch die neue Verordnung werden die rund 35.000 anerkannten AU-Werkstätten deutlich entlastet. Dieser Erfolg ist auch das Ergebnis jahrelanger intensiver politischer Verbandsarbeit“, so Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
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